Bewirtung des Schützenhauses wird am 10. Juli wieder aufgenommen

Seit Anfang Juli dürfen alle Gaststätten unter Berücksichtigung der Corona Verordnung wieder öffnen. Das gilt somit auch für unsere Schützenstube.

Ab Freitag den 10. Juli wird daher wieder bei uns in der Schützenstube bewirtet. Es gelten dieselben Regeln wie in den Gaststätten.

Ich zitiere die relevanten Stellen aus den FAQ der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

Um Infektionsketten weiter nachvollziehen zu können müssen die Gäste Ihren Namen, die Adresse und die Dauer des Besuches angeben. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde im Falle einer möglichen Infektion.
Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf die Gaststätte nicht besuchen. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.

Speisegaststätten gelten als öffentlicher Raum. Damit gelten die Regelungen aus § 9 der Corona-Verordnung. Am Tisch sitzen darf man demnach mit maximal 20 Personen.
Zu anderen Personen, außerhalb der eigenen Gruppe, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für die Personen, denen es gestattet ist, an einem Tisch zu sitzen, ist das Einhalten des Mindestabstands demnach nicht notwendig

In der Corona-Verordnung wird kein Unterschied gemacht. In geschlossenen Räumen ist allerdings das Infektionsrisiko höher, da es weniger Luftaustausch gibt und so ausgeatmete Aerosole – also feinste Tröpfchen – länger in der Luft stehen und auf Oberflächen niederschlagen können. Daher sieht die Corona-Verordnung vor, dass alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Gästen dienen, zu nutzen sind (§ 4, Absatz 1, Nr. 2).

Den Link unter dem ihr die gesamten Informationen nachlesen könnt habe ich unten beigefügt.

Die Namen werden bei uns ja sowieso in im Kassenbuch eingetragen. Die Adressen unserer Schützen sind uns bekannt. Die Dauer (von… bis) muss ebenfalls im Kassenbuch mit notiert werden.

Da in der Schützenstube zwischen den Personen an unterschiedlichen Tischen kein Mindestabstand von 1,5 m möglich ist, ist die Personenanzahl in der Schützenstube auf insgesamt 20 Personen begrenzt. Soweit möglich, werden wir aber sowieso draußen sitzen.

Auch in der Schützenstube werden wir mittels offener Tür oder Fenster sowie eingeschalteter Lüftung für gute Durchlüftung sorgen. Wer also empfindlich auf Luftzug reagiert sollte sich eine zusätzliche Weste oder Jacke mitbringen.

Bitte achtet darauf auch alle sonstigen Corona-Regeln einzuhalten. Wir wollen ja schließlich kein Corona Hotspot werden und wir wollen ja auch alle gesund bleiben..

Die Regelungen beim Schießbetrieb bleiben so wie in den letzten Wochen eingeführt und eingeübt.

Mit bestem Schützengruß

Josef Wagner

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111635