Uns alle juckt es in den Fingern, weil wir möglichst bald unseren Schießsport wieder ausüben möchten.
Die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg würde eine Öffnung des Schützenhauses für max. 5 Personen aus zwei Haushalten erlauben. Da diese Regelung aber in der Praxis nicht wirklich umsetzbar bzw. für die Mitglieder fair durchgeführt werden kann, bleibt unser Schützenhaus vorläufig noch geschlossen.
210308_Stategie_aus_dem_LockdownSofern der Vorschlag der Bundesregierung vom Land Baden-Württemberg so umgesetzt wird, wäre bei einer Inzidenz von unter 100 eine Öffnung ab 22. März denkbar. Da sich das mit der Inzidenz relativ schnell ändern kann, können wir da momentan aber noch nichts versprechen. Auf keinen Fall wollen wir mit dem Schießbetrieb starten und dann 14 Tage später gleich wieder schließen.
Update 19.03.2021: Als wir diesen Artikel geschrieben veröffentlicht haben, war die Inzidenz im Ostalbkreis unter 50. Stand heute ist sie bei 93 und wird vermutlich schon in den nächsten Tagen die 100er Marke überschritten haben. Daher ist eine Öffnung ab 22.03.2021 leider nicht möglich und wir müssen weiter abwarten. Wir hegen die Hoffnung Anfang April öffnen zu dürfen, müssen aber mal schauen, wie der Stand der Dinge nach Ostern ist.
Wir hoffen auf euer Verständnis und auf ein baldiges Wiedersehen!
Öffnungsplan der Bundeskanzlerin