Das Schützenhaus ist geschlossen und ein Training findet nicht statt. Auch Wettkämpfe und Meisterschaften wurden abgesagt bzw. können nicht stattfinden. Wie kann dann ein Sportschütze sein Bedürfnis gegenüber den Behörden nachweisen? Diese Frage treibt sicherlich viele Sportschützen und Waffenbesitzer um. Es obliegt den Landesregierungen und den Ordnungsämtern wie hier verfahren wird. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt in Ellwangen können wir für alle Besitzer die Entwarnung geben, dass hier mit gesundem Verstand gearbeitet wird und in Zeiten von geschlossenen Schützenhäusern auch kein Nachweis zu erbringen ist. Lediglich kann ein Neuerwerb aktuell von den Behörden nicht genehmigt werden. Wenn die Möglichkeit eines Trainings wieder gegeben ist, dann ist auch der Nachweis wieder zu führen.
Hier im Anhang eine Stellungnahme des DSB dazu, welche eine Frage zu diesem Sachverhalt im Bundestag mit einbezieht:
Waffenrecht DSB 11.03.2021Außerdem möchten wir auf die neue Anzeige- und Mittteilungspflichten im Nationalen Waffenregister hinweisen. Hier gibt es Neuheiten beim Verkauf einer Waffe (an Händler), welche Daten mitgeteilt werden müssen. Der informative Flyer dazu:
Flyer 8 - Private Waffenbesitzer NWR II_1